Viking Schiffsbeteiligungs GbR
Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)
Stand 15.06.2020
§ 1 Geltungsbereich
1)
Die nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungenen gelten für den Kauf von Fahrkarten am Schalter bzw. bei Betreten des Schiffes und über unseren Online-Shop unter viking-flensburg.de, viking-schifffahrt.de und viking-tickets.de sowie für die Durchführung der von uns angebotenen Schifffahrten.
2)
Gegenüber Unternehmern gelten diese ABB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
3)
Bei Reiseverträgen im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB gelten die §§ 651a ff. BGB ergänzend.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsschlussmodalitäten
1)
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Viking Schiffsbeteiligungs GbR, Jens Görrissen, Augustastr. 9, 24937 Flensburg
2)
Bei Kauf einer Fahrkarte am Schalter bzw. bei Betreten des Schiffes kommt der Vertrag mit Übergabe der Fahrkarte zustande.
3)
Bei Bestellungen über unseren Online-Shop geben wir mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Ab-senden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Buchungsbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere ABB per E-Mail zu. Die ABB können Sie jederzeit auf unserer Webseite einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4)
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, richten sich die Beförderungsentgelte einschließlich der vorgesehenen Ermäßigungen nach unseren Tarifen. Auf Charterfahrten sind unsere Tarife nicht anwendbar, diese werden individuell vereinbart.
2)
Tariflich vorgesehene Ermäßigungen werden nur vor Antritt der Fahrt gewährt. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifs in der Person des Fahrgastes bei Antritt und jederzeit während der Fahrt zu verlangen.
3)
Im Rahmen von Rabattaktionen kann nur ein Rabatt pro Fahrkarte eingelöst werden. Auf ermäßigte Beförderungsentgelte werden keine weiteren Rabatte gewährt.
4)Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Beförderungsentgelte vor Antritt der Fahrt zu entrichten.
5)In unserem Online-Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
§ 4 Fahrkarten
1)
Bei Betreten des Schiffes müssen Sie unaufgefordert eine gültige Fahrkarte vorzeigen bzw. erwerben. Sie haben Ihre Fahrkarte zudem jederzeit auf Verlangen des Schiffspersonals vorzuzeigen. Die Fahrkarte ist nur für die auf der Fahrkarte ausgewiesene Fahrt bzw. für den dort ausgewiesenen Zeitraum gültig. Kontrollabschnitte dürfen nur von uns bzw. von unseren Bevollmächtigten abgetrennt und entwertet werden.
2)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Fahrkarten bis zum Antritt der Fahrt unter Hinweis auf die Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen frei übertragbar. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifs müssen in der Person des Fahrgastes vorliegen. Der kommerzielle Weiterverkauf wird ausdrücklich untersagt. Nicht übertragbar sind personalisierte Fahrkarten, die auf einen bestimmten Namen lauten und Zeitfahrkarten. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen, eine Personenidentitätskontrolle durchzuführen. Ihr Recht, im Fall eines Reisevertrags im Sinne des § 651a BGB, den Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB) bleibt unberührt.
3)
Bei Bestellungen über unseren Online-Shop werden die Fahrkarten als PDF-Datei bzw. JPG/PNG-Datei generiert und Ihnen per E-Mail übermittelt. Beim Betreten des Schiffes müssen Sie die Fahrkarte in Form eines gut lesbaren DIN A4-Ausdrucks oder einer digitalen Abbildung auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts vorzeigen.
4)
Werden Sie ohne gültige Fahrkarte am Bord angetroffen, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von dem Doppelten des ursprünglich zu entrichtenden Beförderungsentgeltes, jedoch mindestens 30 Euro pro Perso zu zahlen. Können Sie Ihren Start- und Zielhafen nicht nachweisen, wird für die Berechnung des ursprünglich zu zahlenden Beförderungsentgeltes vermutet, dass Sie die Fahrt am ersten Abgangshafen des Schiffes mit der Absicht angetreten haben, eine Hinfahrt zum Endbestimmungshafen durchzuführen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung der Fahrt zu zahlen.
§ 5 Unsere Leistung
1)
Der Inhalt unserer Leistung ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schulden wir ausschließlich Ihre Beförderung vom Start- bis zum Zielhafen, nicht hingegen die Erbringung von Leistungen, die zusätzlich vor Ort buchbar sind.
2)
Einen Anspruch auf Durchführung der Fahrt mit einem bestimmten Schiff sowie auf einen Sitzplatz besteht nicht. In den Speisesalons ist Gästen, die Speisen und Getränke einnehmen wollen, vorrangig Platz zu gewähren.
§ 6 Beförderung von Tieren und Gepäck
1)
Nach Maßgabe der jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten an Bord können – bei vorheriger Anmeldung – unentgeltlich mitgenommen werden:
a. ein Gepäckstück pro Person mit maximalen Abmessungen von 80/100/50 cm und einem maximalen Gewicht von 23 kg,
b. Kinderwagen,
c. Krankenrollstuhl bzw. sonstige orthopädische Hilfsmittel. Im Zusammenhang mit der Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist es erforderlich, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten zu klären. Elektro-Rollstühle können nicht befördert werden.
2)
Die Beförderung von Gepäckstücken, die nach Maß und Gewicht die Vorgaben in § 6 Abs. 1 a) überschreiten (Frachtgut), Fahrrädern, E-Bikes, Tandems, Anhängern und Bollerwagen ist gegen Beförderungsentgelt und nach Maßgabe der jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten möglich. Um die jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten zu klären ist es erforderlich, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Beförderung.
3)
Unzulässig ist die Beförderung von gefährlichen Gegenständen und Stoffen wie z.B. Waffen, Munition und Feuerwerkskörpern, leicht entzündlichen, ätzenden, explosionsfähigen oder übelriechenden Stoffen, unverpackten oder ungeschützten Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können. Unzulässig ist weiterhin die Beförderung von Gegenständen, deren Besitz verboten oder strafbar ist. Wir behalten uns vor, solche Gegenstände, die erst während der Fahrt entdeckt werden, in Verwahrung zu nehmen sowie auf Ihre Kosten im nächsten Hafen von Bord bringen.
4)
Die Beförderung von Tieren gegen Entgelt setzt voraus, dass
a. der Tierhalter seiner Aufsichtspflicht genügt,
b. die Tiere nach behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen des Zielortes auch an Land mitgenommen werden dürfen, wobei der Halter des Tieres für die Erfüllung solcher Bestimmungen zu sorgen hat sowie
c. eine Gefährdung der Sicherheit von Personen oder des Schiffes sowie eine Belästigung anderer Fahrgäste ausgeschlossen ist.
Wir behalten uns vor, Tiere nach Maßgabe von § 6 Abs. 4 a) bis c) der Beförderung auszuschließen. Bereits entrichtete Entgelte für die Beförderung des Tieres werden in diesem Fall zurückerstattet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Beförderung von Tieren. Um die Zulässigkeit der Beförderung im Einzelfall zu klären ist es erforderlich, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
5)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben Sie mitgeführte Gegenstände an Bord des Schiffes selbst zu verstauen, zu verwahren und zu beaufsichtigen. Das Schiffspersonal kann hierfür einen bestimmten Platz zuweisen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen und Tischen untergebracht werden.
§ 7 Pflichten des Reisenden
1)
Sie sind verpflichtet, den Weisungen und Anordnungen des Schiffspersonals und unserer Bevollmächtigten am Hafen Folge zu leisten. Sie sind verpflichtet, die behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen des Orts des Zielhafens einzuhalten, insbesondere alle erforderlichen Dokumente für sich und für die mitgeführten Gegenstände, Tiere und Fahrzeuge mit sich zu führen bzw. alle Begleitpapiere dem zuständigen Schiffspersonal zu Verfügung zu stellen.
2)
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind verpflichtet, sich über die Gegebenheit an Bord selbständig zu informieren. Alle Details zu den Schiffen findet man auf unserer Website. Körperlich eingeschränkte Personen fahren auf eigenem Risiko mit und die Crew hat das Recht, Personen bei Fahrtantritt abzuweisen, wenn sie befindet, dass sie sich an Bord nicht sicher fortbewegen können. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.
3)
Der Fahrgast ist verpflichtet, sich 24 Stunden vor Fahrtantritt zu informieren, ob das Schiff fahrplanmäßig verkehrt. Es besteht bei Schiffsausfällen kein Anspruch auf Entschädigung für entstandene Übernachtungskosten, entgangene Urlaubsfreuden, verpasste Anschlussverbindungen etc.
§ 8 Ausschluss von der Beförderung
1)
Wir behalten uns vor, Personen von der Fahrt auszuschließen, die offensichtlich
a. alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen,
b. wegen allgemeiner oder ansteckender Erkrankung, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig sind oder die Gesundheit anderer Mitreisender gefährden,
c. aufgrund falscher Angaben eine Passage oder eine Frachtbeförderung gebucht ha-ben,
d. sich trotzt einer Abmahnung des Schiffpersonals Ihre Pflichten nach § 7 Abs. 2 wei-terhin nicht beachten.
2)
Werden Sie während der Fahrt von der weiteren Beförderung ausgeschlossen, müssen Sie das Schiff auf Anordnung des Schiffspersonals im nächsten Hafen verlassen. Bei Ausschluss von der Beförderung haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgelts, mit Ausnahme des Ausschlusses nach § 8 Abs. 1 b). Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3)
Wir behalten uns vor, bei Ausschluss von der Beförderung nach § 8 Abs. 1 c) und d) eine Entschädigungspauschale in Höhe von 25 Euro zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis der Entstehung eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 9 Rücktritt aus einem Reisevertrag
Bei Reiseverträgen im Sinne des § 651a BGB können Sie jederzeit vor Beginn der Fahrt vom Ver-trag zurücktreten. Wir behalten uns vor, eine Entschädigungspauschale nach der nachfolgenden Staffelung zu verlangen, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00€ pro Ticket. Ihnen bleibt der Nachweis der Entstehung eines geringeren Schadens vorbehalten.
1)
bis 19 Personen nach dem gültigen Fahrplan, ohne inkludierte Gastronomie oder Leistung Dritter
Entschädigungspauschale:
0% des Reisepreises bis 24 Stunden vor Reisebeginn
50% des Reisepreises weniger als 24 Stunden vor Reisebeginn
100% des Reisepreises nach Reisebeginn
2)
bis 19 Personen nach dem gültigen Fahrplan, bei Fahrten inklusive Gastronomie oder Leis-tung Dritter
Entschädigungspauschale:
0% des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn
25% des Reisepreises von 29 bis 4 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreises von 3 bis 1 Tage vor Reisebeginn
100% des Reisepreises bis 24 Stunden vor Reisebeginn
3)
ab 20 Personen nach dem gültigen Fahrplan
Entschädigungspauschale:
10% des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn
25% des Reisepreises von 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn
35% des Reisepreises von 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreisesvon 6 bis 3 Tage vor Reisebeginn
70% des Reisepreises von 2 Tage bis Reisebeginn
4)
bei Fahrten außerhalb des gültigen Fahrplans (Charter-/Gruppen-/Sonderfahrten, Seebestattungen, etc.)
Entschädigungspauschale:
0% des Reisepreisesbis 180 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreisesvon 179 bis 90 Tage vor Reisebeginn
75% des Reisepreisesvon 89 bis 30 Tage vor Reisebeginn
90% des Reisepreisesvon 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn
100% des Reisepreises von 13 Tage bis Reisebeginn
5)
Wir behalten uns vor, anstelle der Entschädigungspauschale eine konkrete Entschädigung geltend zu machen.
6)
Ihre Rechte, den Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB), den Vertrag wegen eines Mangels (§ 651e BGB) oder höherer Gewalt (§ 651j BGB) zu kündigen, bleiben von den vorigen Absätzen unberührt.
7)
Wir behalten uns bis zum Antritt der Reise vor
a. zur Änderung der Fahrpläne
c. zur Absetzung von Fahrten
d. zur Unterbrechung von Fahrten
e. das Schiff zu wechseln wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, wie dauerhaft ungünstige Wetterbedingungen, Ausfall von Schiffen, Ausfall von Hafenanlagen, radioaktive Verseuchung, behördliche Eingriffe, Unruhen, Arbeitskämpfe, Epidemien, Havarien, unzureichende Auslastung und ähnliches erheblich beeinträchtigt.
8)
Treten wir von unserem Reisevertrag zurück, erstatten wir dem Kunden den vollen Reisepreis, soweit dieser im Voraus bezahlt wurde. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
1)
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
2)
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, eine vertragswesentliche Pflicht, eine Pflicht aus dem Produkthaftungsgesetz oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt wurden.
3)
Bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4)
Bei Reiseverträgen im Sinne des § 651a BGB ist zudem die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
5)
Wenn der Kunde Kaufmann ist, gelten die §§ 425 bis 438 HGB ergänzend.
§ 13 Fundsachen
1)
Fundsachen sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben.
2)
Der Verlust ist dem Schiffspersonal unverzüglich anzuzeigen. Eine sofortige Rückgabe an den Verlierer erfolgt, wenn er sich als rechtmäßiger Empfangsberechtigter ausweisen kann. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns vor, die Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt gegen Zahlung eines angemessenen Aufbewahrungsentgeltes zu tätigen.
§ 14 Alternative Streitbeilegung
1)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
2)
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Ort, an dem der Beförderer seinen Hauptsitz hat. Es gilt deutsches Rec